Bleiben Sie auf dem Laufenden

An dieser Stelle möchten wir Ihnen eine Auswahl interessanter Neuigkeiten aus der Veterinärmedizin und Tipps aus unserer Praxis zur Verfügung stellen.

 

 

 

 

 

Januar 2012:

 

 

 

ZWEI mittelgroße HÜNDINNEN

 

(circa 20 kg) dringend für großen Garten und großes

 

Haus in supertoller Familie GESUCHT!

 

 

 

 

 

Ab sofort können bei uns SPEZIALHALSKRAGEN aus Amerika,  in allen Größen (von der Maus bis Dogge) gegen eine tägliche Gebühr ausgeliehen werden.

Diese Halskragen sind weich und beeinträchtigen nicht die Sicht oder das Fressen.

 

Hundekragen Hundekragen

15. September 2010

 

ACHTUNG PFERDEHALTER!

 

Mit freundlicher Empfehlung www.tierarztpraxis-ludwigsburg.com Drs. Jannes + Hoffmann

Die Schweiz hat mit sofortiger Wirkung die Einfuhr von Pferden aus Rumänien untersagt. Sie reagiert damit auf die in Rumänien ausgebrochene Equine Infektiöse Anämie (EIA), die alle Einhufer (Pferde, Maultiere, Esel, Maulesel und Zebras) befallen kann.

 

Circa 6000 gemeldete Fälle traten im Jahr 2009 in Rumänien auf, wobei sicherlich eine große Dunkelziffer existiert. Diese Erkrankung wird zur Zeit durch den Pferdehandel in andere europäische Länder verschleppt. Die  EU deckt vor Allem Mängel in den Sicherheitsvorkehrungen Rumäniens auf. Auch in Frankreich und Italien grasiert diese Erkrankung; deshalb sollten die eingeführten Tiere aus diesen Gebieten unbedingt mittels Blutuntersuchung getestet sein.

 

Es handelt sich hierbei um eine meist tödlich verlaufende Viruserkrankung, gekennzeichnet durch Fieberschübe und Abmagerung. Wenn die Tiere angesteckt sind, bleiben sie ihr Leben lang ansteckend. Deshalb müssen diese Tiere unbedingt getötet werden, um keine Weiteren zu infizieren. Das Virus wird durch Insekten, direkten Tierkontakt und von den Ausscheidungen erkrankter Tiere verbreitet. Dies ist besonders bei der Hygiene der Pferdehänger dringend zu berücksichtigen. Da die Inkubationszeit mehrere Wochen betragen kann, bringen auch negative Ergebnisse noch keine Entwarnung, so dass weitere Blutuntersuchungen zwingend notwendig sind.

 

Für den Menschen und Nicht-Einhufer besteht keine Übertragungsgefahr.

Mit freundlicher Empfehlung www.tierarztpraxis-ludwigsburg.com Drs. Jannes + Hoffmann

 DÄNEMARK - neueste Einreisebestimmungen

Mit freundlicher Empfehlung www.tierarztpraxis-ludwigsburg.com Dr. Jannes

Ab dem 1. Juli 2010 gelten in Dänemark für Hunde, Frettchen und Katzen erweiterte Bestimmungen:

Bei der Einreise nach Dänemark müssen auch Tiere unter 3 Monaten geimpft sein, außer der Besitzer hat dort seinen Wohnsitz. Dieser muss vorher eine Genehmigung bei der Lebensmittel- und Veterinärbehörde für die Einreise beantragen.

 

Alle Tiere über 8 Wochen müssen mittels Chip oder Tätowierung gekennzeichnet und registriert sein. Als Tourist muss man einen EU-Pass mit von einem Tierarzt bescheinigter gültiger Tollwutimpfung mit sich führen. Dabei darf  die Tollwutimpfung nicht älter als die Kennzeichnung des Tieres und nicht innerhalb der letzten 3 Wochen vor der Einreise erfolgt sein.

 

Hunde sind in Wäldern immer  und an Stränden zwischen 1. April und 30. September an der Leine zu führen.

 

Wenn ein Hund, egal welche Rasse, einen Schaden verursacht, einen Menschen oder anderes Tier angreift, sowie Gefahrenpotential für seine Umgebung vermuten lässt, kann von polizeilicher Seite Leinenpflicht, Maulkorb oder Einschläfern angeordnet werden.

 

Die Einfuhr, Zucht und Haltung (nach dem 17. März 2010 angeschafft) wird verboten. Dies gilt für:

Amerik. Bulldogge, Amerik. Staffordshire Terrier, Boerboel, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Kangal, Oytcharka (kaukasischer, südrussischer und zentralasiatischer), Pitbull, Sarplaninac, Tornjak, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen.

Für den Halter empfiehlt es sich, eine genaue Dokumentation (Elterntiere und Datum der Anschaffung) mit sich zu führen. Hunde, die bereits vor dem 17. März 2010 gehalten wurden, müssen in der Öffentlichkeit einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen und deren Leine darf max. 2 Meter lang sein.

 

Wird ein Tier von einer Person begleitet, die nicht im EU-Heimtierausweis namentlich eingetragen ist oder über eine schriftliche Bestätigung des Besitzers zum Führen dieses Tieres verfügt, gilt dieses als kommerziell eingeführt!

 

Betrifft Aussteller:

Auch wenn Tollwutimpfungen mittlerweile zwei bis drei Jahre Gültigkeit haben, verlangt ein Veranstalter möglicherweise kürzere Impfintervalle, die bei der Anmeldung erfragt werden sollten.

August 2010

STAUPE WESTLICH DER ELBE

Mit freundlicher Empfehlung www.tierarztpraxis-ludwigsburg.com Dr. Jannes

Im Landkreises Lüneburg wurden im Juli vermehrt Fälle von Staupe nachgewiesen. Deshalb sollten Hundebesitzer die Impfungen ihrer Tiere überprüfen. Die Staupe zeigt verschiedene Bilder (Lungen-, Darm- und Nervenform; siehe unserer Rubrik: Impfungen) und ist eine hoch ansteckende schwere Viruserkrankung. Sie kann bei Mardern, Dachsen, Hunden und anderen fleischfressenden Tieren zum Tode führen – ausgenommen Katzen. Ungeimpfte Tiere sollten deshalb nicht mit im Wald lebenden Tieren oder deren Kadaver in Berührung kommen! 

 

BIENEN

Mit freundlicher Empfehlung www.tierarztpraxis-ludwigsburg.com Drs. Jannes + Hoffmann

Durch unterschiedliche Viren und Bakterien wurden ganze Bienenvölker ausgerottet. Imker züchten mittlerweile sog. Kunstschwärme, indem sie Jungbienen in einen neuen Kasten setzen, die dann aus ihren Larven neue Königinnen heranziehen.

Nicht vergessen: Wurmkuren für Ihr Haustier

Fachleute empfehlen, Hunde und Katzen alle drei Monate zu entwurmen. Wann haben Sie zuletzt Ihr Tier behandeln lassen? Wir beraten Sie gerne.

Neuer Internetauftritt online
Erfahren Sie jetzt auch im Internet alles über unsere Praxis und das Neueste aus der Tiermedizin. Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Webseite!

 

 

ILLEGALER IMPORT VON HUNDEN im Januar 2011

In der Nähe von Solingen wurde ein rumänischer Transporter mit 25 Hunden ohne Tollwutimpfung gestoppt, der für eine Hundehändlerin aus Wuppertal bestimmt war. Da in Rumänien noch die Tollwut auftritt, wurden die Tiere und unter Quarantäne gestellt. Wiederholt wird vor Hundekäufen aus den südlichen EU-Ländern gewarnt, weil die Tiere oft gefälschte Papiere haben und schwere Infektionserkrankung einschleppen könnten. Wer seit dem 29. Dezember 2010 einen Rumänischen Hund über eine private Tiervermittlung bezogen hat, muss befürchten, dass das Tier unter tierschutzwidrigen Umständen und mit gefälschten Papieren nach Deutschland gebracht wurde und kein ausreichender Tollwutimpfschutz besteht. Betroffene sollten in diesem Fall schnell einen Tierarzt konsultieren und den Impfschutz des Hundes überprüfen lassen oder sich bei einem Veterinäramt melden.

 

BILLIGES SCHLANGENFUTTER

In Villingen-Schwenningen betrieb eine Frau einen schwunghaften Handel  mit Schlangenfutter. Auf der einen Seite bot sie im Internet an,  Meerschweinchen und Kaninchen  in  ihrer „Notfallauffangstation“ vorübergehend aufzunehmen, sie dort aufzupäppeln und zu pflegen,  um sie anschließend in „gute“ Hände  weiterzuvermitteln. Auf einer anderen Homepage verkaufte sie allerdings diese Hasen und Meerschweinchen als Schlangenfutter.

 

PSITTAKOSE tritt immer wieder auf

Im  Februar 2011 sind in einem Zoogeschäft in Siegen  Wellensittiche  an Psittakose (Papageienkrankheit) erkrankt. Circa 40 Vogelfreunde erwarben dort im letzten viertel Jahr  ein solches Tier  und wurden von dem zuständigen Veterinäramt informiert. Die Psittakose ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und kann auf den Menschen übertragen werden.  Beim Menschen heißt sie Ornithose und ruft grippeähnliche Symptome hervor.  Ausführliches erfahren Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Vögel.  

 

KASTRATIONS-+KENNZEICHNUNGPFLICHT

Nun haben nach Hildesheim auch die Städte Jülich  und Verden  (ab 1.2.2011) eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen angeordnet,  um das Problem des Katzenelends einzudämmen.  Dies gilt für alle Katzen über 5 Monate. Ausnahmen der  Kastrationspflicht für Zuchtkatzen müssen schriftlich  beantragt werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung des Nachwuchses glaubhaft gewährleistet ist. Ebenfalls als Katzenhalter gilt in dem Moment derjenige, der für eine Katze Futter ins Freien stellt.

Nach dem Tierschutzgesetz wird die Tötung oder das Aussetzen einer Katze mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bis zu 25.000 Euro geahndet.

 

STRENGERE GANGART für Hundehalter in Niedersachsen

Im Februar 2011 berät das Kabinett in Niedersachsen darüber, alle Hunde mit einem Chip kennzeichnen zu lassen und in einer Zentraldatei zu registrieren. Für jeden Hund wird dann eine Haftpflichtversicherung gefordert, die Schäden bis zu 500.000 Euro abdeckt. Ferner müssen alle Hundehalter ihre Eignung zur Hundehaltung nachweisen.  Gefährlich eingestufte Hunde dürfen nur von geeigneten Personen gehalten werden und bekommen einen Leinen- oder Maulkorbzwang auferlegt. Es sind Geldbußen bis zu 10.000 Euro bei Zuwiderhandlung dafür vorgesehen.

 

BIENEN

Verschiedene Viren und Bakterien haben Bienenvölker ausgerottet. Imker vermehren jetzt Bienenvölker künstlich. Sie setzen Jungbienen verschiedener Völker ohne Brut und Königin in einen neuen Kasten. Die Arbeiterinnen ziehen dann aus ihren Larven neue Königinnen heran.

 

AMEISEN

Da auch die Kauwerkzeuge der Ameisen sich mit der Zeit abnutzen und stumpf werden, bekommen diese Älteren leichtere Aufgaben zugewiesen. Circa 10 Prozent eines Ameisenstammes sind solche „Rentner“, die hauptsächlich Transport- und Pflegearbeiten übernehmen.

Mit freundlicher Empfehlung www.tierarztpraxis-ludwigsburg.com Drs. Jannes + Hoffmann

 

BULGARIEN:

Da die Maul- und Klauenseuche in den osteuropäischen Ländern wieder ausgebrochen ist, warnt die Bundestierärztekammer davor,  Lebensmittel und unbehandelte Jagdtrophäen vor allem aus der Region Burga nach Deutschland mitzubringen. Auch sollten nach der Rückkehr keine landwirtschaftlichen Betriebe aufgesucht werden, da das Virus auch über Kleidung oder Kraftfahrzeuge übertragen werden kann. Es ist sehr ansteckend und befällt v. a. Klauentiere (Rind, Schwein, Schaf, Ziege) sowie Wildtiere (Gehege). Bei diesen Tieren verursacht es große Schmerzen und führt zu Todesfällen, ist aber für den Menschen ungefährlich. 2001 mussten wegen dieser Erkrankung sechs Millionen Tiere getötet werden. Also keinen Zoobesuch in einem Auto, mit dem man gerade erst aus einem Urlaub in Bulgarien zurückkommt!

 

HUND wird von AIRBAG erschlagen

Im Raum Konstanz wurde ein Rehpinscher bei einem Unfall von einem Beifahrerairbag erschlagen.

 

MINERALÖL IN LEBENSMITTELN:

In der Schweiz wurde eine neue Methode entwickelt, um in Lebensmittel Mineralöle nachweisen zu können. Das ARD-Wirtschaftsmagazin “Plusminus” fand damit vor Allem in Frühstücksflocken und Gries Mineralöle. Diese Öle werden aus Verpackungen und Druckfarben auf die Lebensmittel übertragen. Diese Mineralölgemische führen zu Schäden der Herzklappen, Leber und Lymphknoten. Das Mineralöl wird beim Recyceln nicht vollständig entfernt und die Lebensmittelindustrie sucht nun fieberhaft nach Lösungen. Hunderte Verpackungen müssen nun durch unschädliche Alternativen ersetzt werden. Bei Verpackungen sollen nun mineralölfreie Farben verwendet werden.

 

MEHLTRANSPORTER müssten nun verstärkt kontrolliert werden:

Schimmelpilze, Sporen und Mykotoxine wurden nun in Mehltransportern gefunden. Für die Belieferung von Großbäckereien blieb bislang keine Zeit, die LKWs einer Reinigung zu unterziehen. So wie dies Alltag bei jedem Tiertransport ist,  wurde diese Regelung für das hochsensible Produkt Mehl schlichtweg „vergessen“.  Dadurch konnte der gesundheitsgefährdende Schimmelpilz munter in die Backstuben gelangen. Dort wird zwar peinlich genau regelmäßig überwacht und untersucht mit sog. Qualitätskontrollen. Hohe Temperaturen beim Backen oder Kochen töten die im Schimmelpilz möglicherweise enthaltenen Mykotoxine (Giftstoffe der Schimmelpilze) nicht vollständig ab, und stellen für das Personal und auch den Endverbraucher eine latente Gefahr dar. Ob und wie oft, oder wie gründlich die Reinigung eines Lebensmitteltransporters zu erfolgen hat, hat der Gesetzgeber schlichtweg verschlafen, und unterliegt dem Gutdüngen eines jeden Transportunternehmens, der auf hier sicher unter Zeitdruck steht.

Also nochmals: in der Müllerei sowie in der Bäckerei wird nach strengsten Richtlinien überwacht, aber den Zwischenweg hat man einfach außer Acht gelassen.

 

DIABETIKER: Zwei Eier täglich

Mittlerweile haben Wissenschaftler in Australien herausgefunden, dass Eier für Diabetiker nicht verteufelt werden sollten, sondern sogar eher nützlich sind und die Blutwerte verbessern. (Pearce, KL et , Brit J Nutr 2010, online am 7.12.10).

 

OMEGA-3-FETTSÄURE:

Wissenschaftler der Michigan State University haben erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit von Omega-3-Fettsäuren und herausgefunden, dass Mäuse bereits nach 4 Wochen mit Fütterung dieser Fettsäuren Colitis und Dickdarmkrebs (Aggressivität des Krebses abhängig v. Dosierung). Das Immunsystem war nicht mehr in der Lage, krebsauslösende Bakterien abzuwehren. Die Wissenschaftler fordern,  diesen Zusatzstoff beim Menschen zu reduzieren. Durch Studien haben bereits andere Wissenschaftler seit Jahren gewarnt und bezweifeln die positiven Eigenschaften, die man dem Fischöl zuspricht.

 

SCHNECKENSCHRECK

Oxylipin ist ein Stoff, den Moose nutzen, um sich vor Schnecken zu schützen, dies haben Forscher der Universität Jena herausgefunden und einen Abwehrstoff entwickelt, der für andere Spezies unschädlich ist.

Mit freundlicher Empfehlung www.tierarztpraxis-ludwigsburg.com Drs. Jannes + Hoffmann

 

AUSBRUCH DER STAUPE westlich der Elbe im August 2010

Im Landkreises Lüneburg wurden im Juli vermehrt Fälle von Staupe nachgewiesen. Deshalb sollten Hundebesitzer die Impfungen ihrer Tiere überprüfen. Die Staupe zeigt verschiedene Bilder (Lungen-, Darm- und Nervenform; siehe unserer Rubrik: Impfungen) und ist eine hoch ansteckende schwere Viruserkrankung. Sie kann bei Mardern, Dachsen, Hunden und anderen fleischfressenden Tieren zum Tode führen – ausgenommen Katzen. Ungeimpfte Tiere sollten deshalb nicht mit im Wald lebenden Tieren oder deren Kadaver in Berührung kommen! 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit freundlicher Empfehlung www.tierarztpraxis-ludwigsburg.com Drs. Jannes + Hoffmann

 

Einreisebestimmungen für Tiere nach Deutschland sollten unbedingt beachtet werden, da sog. „Flugpaten“ voll verantwortlich für deren „Einfuhr“ sind.

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Aus Mitleid werden häufig Tiere aus südlichen Ländern mit nach Deutschland genommen. Diese sog. „Flugpaten“ werden häufig erst am Flughafen v.a. in südlichen Ländern angesprochen, streunende oder aus sog. Todeszellen befreite Tiere unter ihrer „Schirmherrschaft“ mitzunehmen. An den Flughäfen des Urlaubsortes wird kaum kontrolliert und erst bei der Einreise nach Deutschland treten Probleme auf. Es wurde zwar versprochen, dass am Zielflughafen entsprechende Empfänger stehen, die alles Weitere regeln würden, aber die Tiere müssen erst einmal die Zollformalitäten überstehen. Da die sog. „Flugpaten“ meist überrumpelt wurden, kennen sie sich selten  mit den Formalitäten aus,  müssen aber in diesem Moment die volle Verantwortung übernehmen. Deshalb sollte man  sich vorab in diesen Fällen über die gängigen Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen informieren, denn Hunde und Katzen, die nicht aus einem EU-Mitgliedstaat stammen, müssen über einen “EU-Heimtierausweis” verfügen. Ferner müssen die Tiere eindeutig mittels Tätowierung oder Microchip identifizierbar sein. Außerdem muss in dem EU-Heimtierausweis eine gültige, mindestens 21 Tage alte Tollwutschutzimpfung tierärztlich dokumentiert sein. Tiere, die aus einem sog. Drittland (z.B. Türkei, in dem noch Tollwut noch überall vorkommt) einreisen, ist eine Blutuntersuchung zwingend nötig. Diese muss mind. drei Monate vor der Einreise nach Deutschland erfolgen, um einen Tollwuttiter nachzuweisen. Sehr häufig werden dann an den Zielflughäfen in Deutschland diese Hunde und Katzen sichergestellt, weil die Vorschriften nicht beachtet worden sind. Diese Tiere kommen dann für längere Zeit in Quarantäne. Die Kosten dieser Unterbringung (oft mehrere hundert Euro) muss dann der „Flugpate“ begleichen und sich anschließend um dieses Tier kümmern. Außerdem  wird ein Bußgeld fällig. Nicht allein aus diesen Aspekten sollte man sein Handeln überprüfen, sondern auch an die Geschöpfe denken, die in ihrer Heimat Freiheit gewohnt waren und plötzlich für Wochen in einer Quarantäneeinrichtung eingesperrt sind. Außerdem könnten sie Erkrankungen nach Deutschland bringen, die hier noch wenig bekannt sind und unsere einheimische Tierwelt schädigen können.

 

Gerichtsurteil vom Oktober 2009 aus Trier:

Steuerfrei ist nur die betrieblich notwenige Hundehaltung

Lediglich Hunde, deren Haltung zur Einkommenserzielung für einen Betrieb notwendig ist, unterliegen  nicht der Steuerpflicht.

 

Wichtige Informationen für Kaninchenhalter:  August 2009

Tödliches RHD-Virus (Rabbit Haemorrhagic Disease) und Myxomatose

Mit freundlicher Empfehlung www.tierarztpraxis-ludwigsburg.com Drs. Jannes + Hoffmann

Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist die Myxomatose und im Kreis Soest (NRW) die RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease)  bei Kaninchen ausgebrochen; sehr viele Tiere sind bereits erkrankt und verendet.

 

Bei der Myxomatose (Kaninchenpest) handelt es sich um eine Viruserkrankung, die Kaninchen und Hasen befällt. Auffällige Symptome sind Augenentzündungen sowie eine Schwellung des Kopfes und Genitalbereiches. Dabei sind Unterhautödeme – sogenannte Myxome typisch. Zehn bis 14 Tagen nach erfolgter Infektion endet die Krankheit meistens tödlich. Die Erkrankung wird von Insekten, Milben, Zecken, Läusen sowie über das Futter übertragen. Sind Ihre Tiere bereits erkrankt, gibt es keine spezielle Behandlung. Durch die hochvirulenten Myxomatose - Viren verenden nicht geimpfte Tiere bis zu 100 %.

 

Die Rabbit Haemorrhagic Disease – kurz RHD- ist eine virale, hoch ansteckende Kaninchenkrankheit, die akut bis perakut verläuft. Die erkrankten Kaninchen zeigen Unruhe, Atemnot und Fieber. Es kommt zu Fressunlust sowie blutige Durchfälle. Beim perakutem Verlauf kommt es zum plötzlichen Zusammenbruch sowie Blutaustritt aus der Nase und die Tiere sterben dann durch Ersticken. Auch hier ist eine Behandlung der erkrankten Tiere in der Regel nicht möglich. Auch in diesem Falle ist der wirkungsvollste Schutz: die Impfung.

Die Übertragung sowohl des Myxomatose- als auch des RHD-Virus erfolgt über blutsaugende Insekten, insbesondere Stechmücken und Kaninchenflöhe. Ferner infizieren die Tiere sich über den Kontakt mit erkrankten Artgenossen sowie über verseuchtes Futter, Fliegen, Arbeitsgeräte und durch die betreuenden Personen bzw. Besitzer.

Sowohl das Myxomatose als auch das RHD-Virus greifen aber nicht auf den Menschen über.

 

Ab Mitte September 2009 steht in unserer Praxis erstmalig ein neu entwickelter Kombinationsimpfstoff zur Verfügung, der gegen die beiden tödlichen Viruserkrankungen Myxomatose und RHD schützen soll !!! 

 

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Kaninchenhalter sollten daher ihre Tiere regelmäßig impfen lassen. Nach erfolgter Impfung werden wir Ihnen dann eine Impferinnerungskarte zuschicken, damit Sie den nächsten Impftermin nicht verpassen. Als verantwortungsbewusster Tierhalter können Sie sofort (auch Samstag und Sonntag) einen Termin – sowohl in Tamm als auch in Ludwigsburg – vereinbaren.

 

Aujeszkysche Krankheit, die sogenannte „Pseudowut“

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Erneut wurde ein Jagdhund Ende Dezember 2009 im Großraum Magdeburg von der Aujeszkyschen Krankheit befallen. Als Infektionsursache nimmt man einen Kontakt zu einem Wildschwein an.  Diese Erkrankung wird durch ein Virus hervorgerufen,  das neben hohem Fieber Wesensveränderungen, Schluckbeschwerden, Lähmungen der Kopfmuskulatur, Tobsuchtsanfälle und extremen Juckreiz bei Infizierten Hunden und Katzen hervorruft. Die Inkubationszeit beträgt ca. 2-9 Tage, ist ein Herpesvirus und gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen, die vor allem bei Schweinen (Hauptwirt) vorkommt. Dieses Virus kann bei jedweder Temperatur  lange im Boden, Mist, Urin und Fleisch überleben. Bei Wiederkäuern, Hund, Katze und anderen Fleischfressern verläuft diese Infektion des Zentralnervensystems immer tödlich (Endwirt). Dies ist auch der Grund, warum niemals rohes Schweinefleisch an Hunde oder Katzen verfüttert werden darf, sondern erhitzt werden sollte. Als Reservoir dieses Erregers gelten Wildschweine. Dies ist in den vergangenen Jahren vor allem in Sachsen-Anhalt,  Brandenburg und Sachsen durch serologische Untersuchungen nachgewiesen worden. Es besteht die Gefahr. dass eine Übertragung des Wildschweines auf Hausschweine erfolgen kann. Da auch Hunde und Katzen für dieses Herpesvirus empfänglich sind und besonders Jagdhunde einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sollte eine Verfütterung von rohem Wild- und Schweinefleisch unbedingt verzichtet werden. Noch immer gibt es keinen Impfstoff gegen die Aujeszkysche Krankheit.

Mit freundlicher Empfehlung www.tierarztpraxis-ludwigsburg.com Drs. Jannes + Hoffmann

 

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LUDWIGSBURG

 

Dr. Petra Jannes

Dr. Brigitte Hoffmann

Blumenstr. 6

71638 Ludwigsburg

 

Kleintierpraxis TAMM

 

Rudolf-Diesel-Str. 11

71732 Tamm

 

Telefon (Sammelnummer)

07141-928881

 

E-Mail

dr.jannes@gmx.de

 

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