Neben den EU-Ländern gelten diese Bestimmungen auch für: Andorra, Farör Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstaat. Für eine Einfuhr aus anderen Ländern (sog. Drittländern) siehe besondere Bestimmungen. Ab dem  3. Juli 2011 gilt generell nur noch ein Chip als gültige Kennzeichnung.

 

Ab dem 1. Juli 2010 gelten in Dänemark für Hunde, Frettchen und Katzen erweiterte Bestimmungen:

Bei der Einreise nach Dänemark müssen auch Tiere unter 3 Monaten geimpft sein, außer der Besitzer hat dort seinen Wohnsitz. Dieser muss vorher eine Genehmigung bei der Lebensmittel- und Veterinärbehörde für die Einreise beantragen.

 

Alle Tiere über 8 Wochen müssen mittels Chip oder Tätowierung gekennzeichnet und registriert sein. Als Tourist muss man einen EU-Pass mit von einem Tierarzt bescheinigter gültiger Tollwutimpfung mit sich führen. Dabei darf  die Tollwutimpfung nicht älter als die Kennzeichnung des Tieres und nicht innerhalb der letzten 3 Wochen vor der Einreise erfolgt sein.

 

Hunde sind in Wäldern immer  und an Stränden zwischen 1. April und 30. September an der Leine zu führen. Wenn ein Hund, egal welche Rasse, einen Schaden verursacht, einen Menschen oder anderes Tier angreift, sowie Gefahrenpotential für seine Umgebung vermuten lässt, kann von polizeilicher Seite Leinenpflicht, Maulkorb oder Einschläfern angeordnet werden.

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Die Einfuhr, Zucht und Haltung (nach dem 17. März 2010 angeschafft) wird verboten. Dies gilt für: Amerik. Bulldogge, Amerik. Staffordshire Terrier, Boerboel, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Kangal, Oytcharka (kaukasischer, südrussischer und zentralasiatischer), Pitbull, Sarplaninac, Tornjak, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen. Für den Halter empfiehlt es sich, eine genaue Dokumentation (Elterntiere und Datum der Anschaffung) mit sich zu führen. Hunde, die bereits vor dem 17. März 2010 gehalten wurden, müssen in der Öffentlichkeit einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen und deren Leine darf max. 2 Meter lang sein.

 Wird ein Tier von einer Person begleitet, die nicht im EU-Heimtierausweis namentlich eingetragen ist oder über eine schriftliche Bestätigung des Besitzers zum Führen dieses Tieres verfügt, gilt dieses als kommerziell eingeführt!

 

Betrifft Aussteller:

Auch wenn Tollwutimpfungen mittlerweile zwei bis drei Jahre Gültigkeit haben, verlangt ein Veranstalter möglicherweise kürzere Impfintervalle, die bei der Anmeldung erfragt werden sollten.

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