Neue tierseuchenrechtliche EU-Verordnung ab dem 1. Januar  2015

                       

                             TOLLWUT-Impfpflicht für Welpen aus dem Ausland

 

Hunde- und Katzenwelpen dürfen nur noch nach Deutschland eingeführt werden, wenn sie eine Tollwut-Impfung in ihrem Herkunftsland erhalten haben, die in einem Impfpaß dokumentiert wird. Die Welpen müssen für eine Tollwut-Impfung mindestens 12 Wochen alt sein. Da der Impfschutz erst nach frühestens weiteren 3 Wochen ausgebildet ist, kann der Transport nach Deutschland erst danach erfolgen. Dies gilt sowohl für private, als auch gewerbliche Transporte und soll den illegalen Welpenhandel eindämmen.

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